Ehrenzeichen
Gaudamenspange
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Funktionärsamt im Verein
Gauehrenzeichen klein
Gauehrenzeichen groß
Gauehrenkreuz am Band
Dieses Ehrenzeichen können nur Vorstände, langjährige Sportleiter, Schatzmeister und Schriftführer erhalten. Verleihung nur in Absprache mit dem Gauschützenmeister Bronze: mindestens 5 Jahre Funktionärsamt im Verein. Silber: mindestens 8 Jahre Funktionärsamt im Verein. Gold: mindestens 12 Jahre Funktionärsamt im Verein Die Verdienstnadel stellt die erste Stufe der Auszeichnung dar und wird für treue Mitarbeit in den Vereinen verliehen. Voraussetzung: Ab 25 Jahre. Für alle Mitglieder einer Gesellschaft, die sich für den Schießsport einsetzen. Jeder Verein, der Mitglied im BSSB ist, kann für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je 20 seiner Mitglieder ein Zeichen beantragen und es an Mitglieder vergeben. Für 10, 25, 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft eines dem BSSB angeschlossenen Vereins. Ab 60-jähriger Mitgliedschaft wird ein entsprechndes Zeichen mit lediglich veränderter Inschrift verliehen.
Bezirksehrenzeichen
Nadel “In Anerkennung”
Protektorabzeichen
langjährige Mitgliedschaft
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Sportlerabzeichen