Bezirksehrenzeichen Antrag Nadel „In Anerkennung“ (grün) Antrag Für langjährige Mitgliedschaft Antrag Antrag Klicken Sie auf ein Ehrenzeichen Antrag Voraussetzung: Ab 25 Jahre, mindestens fünf Jahre Mitglied in Ihrer Gesellschaft. Gaudamenspange Antrag Voraussetzung: Ab 25 Jahre und es sollten alle Ehrenzeichen des Gaues bereits verliehen worden sein. Dieses Ehrenzeichen können nur Vorstände, langjährige Schützenmeister, Schatzmeister und Schriftführer erhalten. In Absprache mit dem Gauschützenmeister. Gauehrenzeichen Gr Silber  Antrag Voraussetzung: ab 25 Jahre. Bronze: mindestens 5 Jahre in der Vorstandschaft oder Ausschuss. Silber: mindestens 8 Jahre in der Vorstandschaft oder Ausschuss. Gold: mindestens 12 Jahre in der Vorstandschaft oder Ausschuss. Gauehrenzeichen klein  Antrag Verleihung nur in Absprache mit dem Gauschützenmeister Gauehrenkreuz Groß Gold am Band  Voraussetzung: Ab 25 Jahre. Für alle Mitglieder einer Gesellschaft, die sich für den Schießsport einsetzen. Bezirksehrenzeichen in Gold nach Absprache mit dem Gauschützenmeister. Die Verdienstnadel stellt die erste Stufe der Auszeichnung dar und wird für treue Mitarbeit in den Vereinen verliehen. Jedem Bezirk wird für je 200 Mitglieder jährlich eine Verdienstnadel zur Verleihung zugeteilt. Für 25, 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft eines dem BSSB angeschlossenen Vereins. Ab 60-jähriger Mitgliedschaft wird ein entsprechndes Zeichen mit lediglich veränderter Inschrift verliehen. Protektorabzeichen  Jeder Verein der Mitglied im BSSB ist, kann für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je 20 seiner Mitglieder ein Zeichen beantragen und es an Mitglieder vergeben. Bezirke und Gaue können innerhalb von 5 Jahren jeweils 5 Abzeichen für sich beantragen.