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Bezirksehrenzeichen
Nadel „In Anerkennung“ (grün)
Für langjährige Mitgliedschaft
Klicken Sie auf ein Ehrenzeichen
Für 10, 25, 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft eines dem BSSB angeschlossenen Vereins. Ab 60-jähriger Mitgliedschaft wird ein entsprechndes Zeichen mit lediglich veränderter Inschrift verliehen. Voraussetzung: Ab 25 Jahre, mindestens fünf Jahre Mitglied in Ihrer Gesellschaft.
Gaudamenspange
Voraussetzung: Ab 25 Jahre und es sollten alle Ehrenzeichen des Gaues bereits verliehen worden sein. Dieses Ehrenzeichen können nur Vorstände, langjährige Schützenmeister, Schatzmeister und Schriftführer erhalten. In Absprache mit dem Gauschützenmeister.
Gauehrenz eichen  G r  Silber  
Voraussetzung: ab 25 Jahre. Bronze: mindestens 5 Jahre in der Vorstandschaft oder Ausschuss. Silber: mindestens 8 Jahre in der Vorstandschaft oder Ausschuss. Gold: mindestens 12 Jahre in der Vorstandschaft oder Ausschuss.
Gauehrenz eichen klein  
Verleihung nur in Absprache mit dem Gauschützenmeister
Gauehrenkreuz  Groß  G o ld  am  Band  
Voraussetzung: Ab 25 Jahre. Für alle Mitglieder einer Gesellschaft, die sich für den Schießsport einsetzen. Bezirksehrenzeichen in Gold nach Absprache mit dem Gauschützenmeister. Die Verdienstnadel stellt die erste Stufe der Auszeichnung dar und wird für treue Mitarbeit in den Vereinen verliehen. Jedem Bezirk wird für je 200 Mitglieder jährlich eine Verdienstnadel zur Verleihung zugeteilt.
Protektorabz ei chen 
Jeder Verein der Mitglied im BSSB ist, kann für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je 20 seiner Mitglieder ein Zeichen beantragen und es an Mitglieder vergeben. Bezirke und Gaue können innerhalb von 5 Jahren jeweils 5 Abzeichen für sich beantragen.